Artikel 1. Geltungsbereich
- Mit dem Betreten des Safariparks Beekse Bergen akzeptieren Sie die Gültigkeit der vorliegenden Parkordnung und sind verpflichtet, alle Vorschriften und die von den Mitarbeitern des Safariparks Beekse Bergen erteilten Weisungen genau zu befolgen.
- Für alle Fälle und/oder Situationen, die von dieser Parkordnung nicht erfasst sind, behält sich Safaripark Beekse Bergen das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regelungen zu erlassen, an die die Besucher gebunden sind.
- Unter „Safaripark Beekse Bergen“ und dem „Park“ sind in dieser Parkordnung auch die gastronomischen Betriebe, die Parkplätze und der Fahrradstellplatz zu verstehen.
- Diese Parkordnung wurde erstellt, um die Ordnung und Sicherheit innerhalb des Safariparks Beekse Bergen zu gewährleisten.
- Sollte aus irgendeinem Grund eine Differenz zwischen den Regelungen in dieser Version der Parkordnung und der deutschen Übersetzung der Parkordnung auftreten, haben die Regelungen in der niederländischen Version der Parkordnung Vorrang.
Artikel 2. Zugang und Aufenthalt
- Der Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte und über die dafür vorgesehenen Zugangstore zugänglich. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie diese Eintrittskarte auch im Park vorzeigen.
- Die Eintrittskarten gelten nur an dem auf der Eintrittskarte genannten Datum und während der an der Kasse angezeigten Öffnungszeiten. Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen (im Alter von mindestens 18 Jahren) betreten.
- Der Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, den Park ganz oder teilweise zu schließen, ohne zu einer Erstattung an die Besucher verpflichtet zu sein.
- Für die Sicherheit unserer Tiere sind keine Haustiere erlaubt. Assistenzhunde sind im Park erlaubt, sofern der Reiseleiter beim Gästeservice einen Ausweis und eine Impfbroschüre des Assistenzhundes vorlegen kann. Besucher mit einem Assistenzhund haben keinen Zugang zu den begehbaren Volieren und der Raubvogelsafari auf der Wanderroute.
- Es ist nicht gestattet, ein Fahrrad, einen Tretroller, ein Dreirad, Rollschuhe, Skateboards und/oder - nach dem Ermessen des Safariparks Beekse Bergen - ähnliche Fahrzeuge in den Bereich des Parks hinter den Kassen mitzunehmen.
- Autos müssen auf dem Parkplatz auf den markierten Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds müssen auf dem Fahrradstellplatz abgestellt werden.
- Bevor Sie das Gelände des Safariparks Beekse Bergen verlassen, müssen Sie ein Ausfahrtticket kaufen. Diese Ausfahrttickets sind an den Kassen erhältlich.
- Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Zäune zu klettern.
- Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden.
- In den Gastronomiebetrieben besteht eine Verzehrpflicht. Es ist nicht gestattet, in den Gastronomiebetrieben selbst mitgebrachte Lebensmittel oder Getränke zu konsumieren.
- Es ist nicht gestattet, den Park mit Tonwiedergabegeräten zu betreten.
- Die Besucher sind verpflichtet, im Park gefundene Gegenstände bei den Mitarbeitern des Safariparks Beekse Bergen abzugeben.
- Werbeaktionen, Publikumsbefragungen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind auf dem Gelände des Safariparks Beekse Bergen nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.
- Die Äußerung von (Glaubens-)Überzeugungen oder die Abhaltung von Demonstrationen sind auf dem Gelände des Safariparks Beekse Bergen nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.
Artikel 3. Bild- und/oder Tonaufnahmen
- Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Personen zu erstellen (oder erstellen zu lassen), die sich im Park oder in dessen Umgebung aufhalten. Safaripark Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, beispielsweise für Werbezwecke. Selbstverständlich werden Safaripark Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen hierbei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Safaripark Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen schulden für die Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen den hierauf abgebildeten Personen keine Entschädigung. Wenn Sie nicht auf ein Bild geraten wollen, meiden Sie bitte solche Orte, an denen Sie einen Kameramann, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen.
- Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Safariparks Beekse Bergen erteilt wurde.
Artikel 4. Tiere
- Das Füttern der Tiere ist strengstens verboten. Nur an den gekennzeichneten Stellen dürfen die dort anwesenden Tiere mit Futter aus den dort aufgestellten Futterautomaten gefüttert werden.
Artikel 5. Auto-Safari
- Es ist nicht gestattet, während der Auto-Safari das Fahrzeug zu verlassen.
- Der Fahrer des Autos muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Bei der Auto-Safari gelten die normalen Straßenverkehrsregeln. Im Park gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Im Park gilt eine Einbahnstraßenregelung.Außerdem gilt die Regel "links stehen, rechts gehen".
- Tiere, Safaribusse und Jeeps des Safariparks Beekse Bergen haben im Park stets Vorfahrt. Sorgen Sie dafür, dass diese genügend Platz zum Passieren haben.
- Es ist nicht gestattet, bei der Auto-Safari Fahrzeuge mit offenem Dach zu benutzen.
- Es ist nicht gestattet, einen Dachträger, einen Fahrradträger oder eine Leiter auf die Autosafari mitzubringen
- Türen und Fenster müssen während der gesamten Fahrt geschlossen bleiben (Fenster können zur Belüftung maximal 5 cm geöffnet sein).
- Bei einer Autopanne sind Sie verpflichtet, im Auto zu bleiben und zu hupen, um Hilfe herbeizurufen.
Artikel 6. Sicherheit und Haftung
- Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, Besuchern den Zugang zum Park zu verweigern, bei denen davon auszugehen oder zu befürchten ist, dass sie die Ruhe, Ordnung und/oder Sicherheit stören, ohne dass Safaripark Beekse Bergen zu einer Erstattung verpflichtet ist. Bei strafbaren Handlungen (oder einem Verdacht hierauf) erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
- Safaripark Beekse Bergen verwendet Videokameras, im Interesse Ihrer und unserer Sicherheit.
- Der Besuch des Safariparks Beekse Bergen erfolgt ganz und gar auf eigene Gefahr.
- Innerhalb des Parks können Sie sich in der Nähe der Tiere und an den gekennzeichneten Stellen sogar zwischen diesen aufhalten. Wir weisen darauf hin, dass die Tiere ein unvorhersehbares Verhalten an den Tag legen können, durch das Sie Verletzungen oder Sachschäden erleiden können. Wenn Sie den Park betreten, akzeptieren Sie dieses Risiko.
- Safaripark Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Schäden am Eigentum seiner Besucher, die während und/oder infolge des Besuchs des Parks entstanden sind, außer wenn diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Safariparks Beekse Bergen (bzw. dessen Management) zurückzuführen sind.
- Safaripark Beekse Bergen haftet in keinem Fall für Folgeschäden, zu denen auch betriebliche Schäden und Einkommensverluste zählen.
- Soweit Safaripark Beekse Bergen sich nicht auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen darf, gilt die Regelung, dass der Park maximal in Höhe des Betrages haftet, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung.
Artikel 7. Ergänzende Maßnahmen
Ergänzende, für alle gültige Schutzmaßnahmen in Zusammenhang mit Corona. Wir bitten, diese zu beachten!
- Waschen Sie sich die Hände so oft wie möglich (20 Sekunden lang mit Wasser und Seife; danach Hände gut abtrocknen)
- Husten und niesen Sie in Ihre Armbeuge
- Benutzen Sie Papiertaschentücher, um Ihre Nase zu putzen, werfen Sie diese danach weg und waschen Sie Ihre Hände
- Nicht die Hände anderer Leute schütteln
- 1,5 Meter Abstand (2 Armlängen) zu anderen halten. Wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, verringert sich das Risiko, dass Menschen einander anstecken.
- Meiden Sie Menschenansammlungen. Wenn Sie merken, dass Sie den Abstand von 1,5 Metern kaum noch einhalten können: Laufen Sie weiter.
- Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, bleiben Sie zuhause!
Die Nichtbeachtung der oben genannten Maßnahmen kann dazu führen, dass Sie den Park nicht betreten dürfen oder diesen verlassen müssen. Hierbei haben Sie kein Recht auf Entschädigung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Safaripark Beekse Bergen!
Management und Mitarbeiter des Safariparks Beekse Bergen